Die FBG

Die FBG Bansow ist ein nach § 18 Bundeswaldgesetz durch das Landwirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg Vorpommern anerkannter Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss. Ihre Rechtsfähigkeit nach § 22 des BGB und die Anerkennung als Forstbetriebsgemeinschaft erhielt die Forstbetriebsgemeinschaft durch eine Verleihungsurkunde vom Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz mit Wirkung vom 01.05.1998.

Die Leitung der FBG Bansow erfolgt durch folgende Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand und Geschäftsführung.

 

Zur Finanzierung der Aufgaben erhebt die Forstbetriebsgemeinschaft Mitgliedsbeiträge und Entgelte, welche in der Geschäftsordnung festgehalten und über die Mitgliederversammlung festgelegt werden.

 

Die Aufgaben sind in der Satzung festgeschrieben. Neben der Vermarktung von Rohholz zum wirtschaftlichen Vorteil der Mitgliedsbetriebe gehört die Beratung zu aktuellen forstlichen Fragen zu den Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft.

 

Die FBG Bansow ist seit 2003 Mitglied in der Forstwirtschaftlichen Vereinigung

Mecklenburg-Vorpommern und beteiligt sich mit Holzmengenmeldungen regelmäßig an den jährlich stattfindenden Laub- und Nadelholzausschreibungen.

 

Seit 2021 ist die FBG Bansow die Gruppenstelle für das Waldbewirtschaftungszertifikat: "Dauerwaldwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern" (DWW M-V). Die Grundsätze der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft e.V. (ANW) sind die Grundlage für dieses vom BMEL mit Wirkung vom 01.07.2021 anerkannte ökologisch dynamische Waldbewirtschaftungszertifikat.

 

Unser forstlicher Zusammenschluss privater und kommunaler Waldbesitzer umfasst derzeit 84 Mitglieder mit über 5.077,68 ha Waldfläche in den Forstämtern Billenhagen, Dargun, Güstrow, Grevesmühlen, Nossentiner Heide, Poggendorf, Radelübbe, Rothemühl, Rügen, Sandhof, Schlemmin und Stavenhagen.


Struktur der FBG Bansow